Abschlussprüfungen im Festo Technikum

Zentrale saarländische Prüfungstermine der Technikerausbildung

Im Festo Technikum legen Sie Ihre Prüfungen als Staatlich geprüfter Techniker nach den verbindlichen Vorgaben der Schulaufsicht des Saarlandes ab. Die staatlichen Prüfungstermine werden zentral festgelegt und bieten Ihnen Planungssicherheit für Ihre persönliche Vorbereitung.

Nachfolgend finden Sie eine Übersicht aller relevanten Termine der schriftlichen Abschlussprüfungen. Diese Informationen unterstützen Sie dabei, Ihre Lernphasen optimal einzuteilen und sich frühzeitig auf den Abschluss vorzubereiten.

Staatliche Prüfungstermine für das Jahr 2027

Fachrichtung Maschinentechnik

  • Deutsch/Betriebliche Kommunikation: 04. Mai 2027
  • Berufsbezogenes Englisch: 05. Mai 2027
  • Konstruktion: 10. Mai 2027
  • Fertigungstechnik: 11. Mai 2027
  • Produktionsorganisation: 12. Mai 2027


[Erlaubte Hilfsmittel]
[Prüfungsvorbereitung]

Fachrichtung Elektrotechnik

  • Deutsch/Betriebliche Kommunikation: 04. Mai 2027
  • Berufsbezogenes Englisch: 05. Mai 2027
  • Elektrotechnik: 10. Mai 2027
  • Antriebs- und Energietechnik: 11. Mai 2027
  • Steuerungs- und Regelungstechnik: 12. Mai 2027


[Erlaubte Hilfsmittel]
[Prüfungsvorbereitung]

Fachrichtung Mechatronik

  • Deutsch/Betriebliche Kommunikation: 04. Mai 2027
  • Berufsbezogenes Englisch: 05. Mai 2027
  • Mechatronik: 10. Mai 2027
  • Antriebs- und Energietechnik: 12. Mai 2027
  • Automatisierungstechnik: 12. Mai 2027


[Erlaubte Hilfsmittel]
[Prüfungsvorbereitung]

Fachrichtung Bautechnik

  • Deutsch/Betriebliche Kommunikation: 04. Mai 2027
  • Berufsbezogenes Englisch: 05. Mai 2027
  • Baukonstruktion: 10. Mai 2027
  • Statik- und Stahlbetonbau: 11. Mai 2027
  • Tiefbau: 12. Mai 2027

[Erlaubte Hilfsmittel]
[Prüfungsvorbereitung]

Mündliche Prüfungen

Mit Abschluss der Zulassungskonferenz zur mündlichen Prüfung werden Ihnen die Prüfungsergebnisse sowie die finalen Endnoten bekannt gegeben.

Alle Endnoten in den schriftlichen Prüfungsfächern werden in Absprache mit dem jeweiligen Fachreferenten, der Schulleitung und dem Prüfungskommissar einvernehmlich festgelegt. Gemäß den Vorgaben der Prüfungsordnung kann es - bei Abweichungen der Prüfungsnote oder zwecks Prüfungsbestehen - zu einer oder auch mehrerer mündlichen Prüfung/en kommen.