Aufstiegsbonus ("Meisterbonus")

Wir unterstützen Sie gerne bei der Beantragung!

Das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie gewährt nach der Richtlinie zur Vergabe des Aufstiegsbonus ("Meisterbonus") vom 01. Januar 2018 (geändert zum 01.06.2019, zuletzt geändert am 01.01.2022), gültig bis zum 31.12.2026, für erfolgreich abgelegte Meisterprüfungen oder gleichwertige öffentlich-rechtliche Fortbildungsprüfungen in gewerblich-technischen und kaufmännischen Berufen den Aufstiegsbonus.

Die Weiterbildungsqualifikation muss im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) dem Niveau 6 oder Niveau 7, verbindlich zugeordnet sein.

Der Aufstiegsbonus wird als freiwillige Leistung ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel nach pflichtgemäßem Ermessen gewährt. Er beträgt aktuell im Saarland 1.000 € pro Person und in Rheinland-Pfalz 2.000 € pro Person für jeden nach der Richtlinie anerkannten Abschluss.

Hier geht's zum Info-Flyer.

Häufig gestellte Fragen zum Aufstiegsbonus

Welche Voraussetzungen müssen vorliegen?

  • Der Beschäftigungsort oder der Hauptwohnsitz muss zum Zeitpunkt der Prüfungsanmeldung oder zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses im Saarland liegen.
  • Bei IHK-Prüfungslehrgängen: die Prüfung muss vor der IHK Saarland erfolgreich abgelegt und das Prüfungszeugnis von dieser Kammer ausgestellt worden sein.
  • Wird die jeweilige Prüfung im Saarland nicht angeboten, muss die Prüfung vor einer IHK in einem anderen Bundesland abgelegt worden sein.

Wer ist außerdem antragsberechtigt?

  • Staatlich geprüfte Techniker, die ihre staatliche Technikerprüfung im Saarland erfolgreich abgeschlossen haben.
  • Der Beschäftigungsort oder der Hauptwohnsitz muss zum Zeitpunkt der Vornoten- und Zulassungskonferenz oder zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses im Saarland liegen.

Wichtig für unsere Teilnehmer unserer IHK-Prüfungslehrgänge mit Beschäftigungsort und Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz

  • Falls der Beschäftigungsort zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses in Rheinland-Pfalz liegt, muss der Aufstiegsbonus bei der IHK Pfalz beantragt werden. Voraussetzung dazu ist, dass bei einer IHK in Rheinland-Pfalz die Zulassung zur IHK-Prüfung vorliegt und die Prüfungen in Rheinland-Pfalz absolviert werden, falls die Prüfungen in Rheinland-Pfalz angeboten werden.

Hinweis: Selbstverständlich ist auch eine Teilnahme an der Prüfung bei der IHK Saarland möglich, dann jedoch ohne Anspruch auf den Aufstiegsbonus.

Wie wird der Bonus beantragt?

  • Zuständig für die Antragsannahme, Bewilligung und Auszahlung sind:

- die jeweiligen Kammern (bei allen förderfähigen Weiterbildungslehrgängen mit IHK-Abschluss: IHK Saarland bzw. IHK Pfalz) und

- Träger der privaten Fachschulen für Technik im Saarland (Absolventen des Festo Technikums: Festo Lernzentrum Saar GmbH).

  • Der Antrag muss innerhalb von drei Monaten nach Feststellung des Prüfungsergebnisses erfolgen.

Ihr Ansprechpartner

Michael Heimann

Unser Bildungsexperte für die berufsbegleitende Technikerausbildung hat in den vergangenen Jahren mehr als 1.600 Teilnehmer auf dem Weg zum erfolgreichen Abschluss begleitet und unterstützt. Seine Fachkenntnisse schaffen die Grundlage für eine differenzierte Bewertung jeder individuellen Ausgangslage seiner Kunden. Transparenz für Entscheidungen und Motivation seiner Kunden haben für ihn oberste Priorität.

Ihr Ansprechpartner begleitet die Technikerschule für das Festo Lernzentrum mit der Gründung und dem Aufbau seit 2006 . Er verfügt zudem über langjährige Erfahrungen im B2C-Bereich, ein überregionales Netzwerk in die betrieblichen und ministeriellen Ebenen sowie Expertenwissen aus dem Bildungsbereich.