Aufstiegsbonus Saarland für Aufstiegsfortbildungen

Bis zu 1.000 € Prämie für Ihren erfolgreichen Abschluss in einer Aufstiegsfortbildung

Im Saarland können Sie sich Ihre erfolgreiche Technikerausbildung zusätzlich mit dem staatlichen Aufstiegsbonus (auch als „Meisterbonus“ bekannt) honorieren lassen. Bis zu 1.000 Euro Prämie erhalten Absolventen nach erfolgreichem Abschluss als Anerkennung für ihren Aufstieg im Berufsleben.

Bis zu 1.000 Euro Prämie erhalten Absolventen nach erfolgreichem Abschluss als Anerkennung für ihren Aufstieg im Berufsleben.

Für die Absolventen der berufsbegleitenden Technikerausbildung im Festo Technikum erfolgt die Antragstellung und Auszahlung des Aufstiegsbonus direkt über uns - wir begleiten Sie dabei persönlich und sorgen für einen reibungslosen Ablauf.

Für Absolventen anderer Aufstiegsfortbildungen (z. B. IHK-Lehrgänge, Fachwirte, Betriebswirte) gilt:
Die Auszahlung des Aufstiegsbonus erfolgt über die jeweilige zuständige IHK.

Wo kommen die Fördergelder her?

Das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie des Saarlandes gewährt nach der Richtlinie zur Vergabe des Aufstiegsbonus ("Meisterbonus") vom 01. Januar 2018 (geändert zum 01.06.2019, zuletzt geändert am 01.01.2022), gültig bis zum 31.12.2026, für erfolgreich abgelegte Meisterprüfungen oder gleichwertige öffentlich-rechtliche Fortbildungsprüfungen in gewerblich-technischen und kaufmännischen Berufen den Aufstiegsbonus.

Die Weiterbildungsqualifikation muss im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) dem Niveau 6 oder Niveau 7, verbindlich zugeordnet sein.

Der Aufstiegsbonus wird als freiwillige Leistung ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel nach pflichtgemäßem Ermessen gewährt. Er beträgt aktuell im Saarland 1.000 € pro Person und in Rheinland-Pfalz 2.000 € pro Person für jeden nach der Richtlinie anerkannten Abschluss.

Hier geht's zum Info-Flyer.

Häufig gestellte Fragen zum Aufstiegsbonus

Welche Voraussetzungen müssen vorliegen?

  • Der Beschäftigungsort oder der Hauptwohnsitz muss zum Zeitpunkt der Prüfungsanmeldung oder zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses im Saarland liegen.
  • Bei IHK-Prüfungslehrgängen: die Prüfung muss vor der IHK Saarland erfolgreich abgelegt und das Prüfungszeugnis von dieser Kammer ausgestellt worden sein.
  • Wird die jeweilige Prüfung im Saarland nicht angeboten, muss die Prüfung vor einer IHK in einem anderen Bundesland abgelegt worden sein.

Wer ist außerdem antragsberechtigt?

  • Staatlich geprüfte Techniker, die ihre staatliche Technikerprüfung im Saarland erfolgreich abgeschlossen haben.
  • Der Beschäftigungsort oder der Hauptwohnsitz muss zum Zeitpunkt der Vornoten- und Zulassungskonferenz oder zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses im Saarland liegen.

Wichtig für unsere Teilnehmer unserer IHK-Prüfungslehrgänge mit Beschäftigungsort und Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz

  • Falls der Beschäftigungsort zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses in Rheinland-Pfalz liegt, muss der Aufstiegsbonus bei der IHK Pfalz beantragt werden. Voraussetzung dazu ist, dass bei einer IHK in Rheinland-Pfalz die Zulassung zur IHK-Prüfung vorliegt und die Prüfungen in Rheinland-Pfalz absolviert werden, falls die Prüfungen in Rheinland-Pfalz angeboten werden.

Hinweis: Selbstverständlich ist auch eine Teilnahme an der Prüfung bei der IHK Saarland möglich, dann jedoch ohne Anspruch auf den Aufstiegsbonus.

Wie wird der Bonus beantragt?

  • Zuständig für die Antragsannahme, Bewilligung und Auszahlung sind:

- die jeweiligen Kammern (bei allen förderfähigen Weiterbildungslehrgängen mit IHK-Abschluss: IHK Saarland bzw. IHK Pfalz) und

- Träger der privaten Fachschulen für Technik im Saarland (Absolventen des Festo Technikums: Festo Lernzentrum Saar GmbH).

  • Der Antrag muss innerhalb von drei Monaten nach Feststellung des Prüfungsergebnisses erfolgen.

Für Absolventen der berufsbegleitenden Technikerausbildung im Festo Technikum erfolgt die Antragstellung und Auszahlung direkt über das Festo Lernzentrum. Für Absolventen anderer Aufstiegsfortbildungen (z. B. IHK-geführte Lehrgänge) erfolgt die Auszahlung über die jeweilige IHK.

Sprechen Sie uns an - wir zeigen Ihnen, wie Sie den Aufstiegsbonus optimal für Ihre Weiterbildung im Festo Technikum nutzen können.

Ihr Ansprechpartner

Michael Heimann

Als Ihr Ansprechpartner für den saarländischen Aufstiegsbonus im Rahmen der berufsbegleitenden Technikerausbildung begleitet Michael Heimann Interessenten und Teilnehmer persönlich durch alle Fragen rund um diese besondere Fördermöglichkeit.

Seit der Einführung des Aufstiegsbonus im Saarland kennt er die Fördervoraussetzungen und die Umsetzungswege im Detail und steht als erfahrener Lotse bei der Antragstellung und Umsetzung zur Seite.

Darüber hinaus ist er seit 2006 maßgeblich am Aufbau und der Entwicklung der Technikerschule für das Festo Lernzentrum beteiligt und hat in den vergangenen Jahren mehr als 1.900 Teilnehmer auf ihrem Weg zum Staatlich geprüften Techniker begleitet.

Sein Anspruch: maximale Transparenz bei den Fördermöglichkeiten und individuelle Unterstützung, damit jeder Interessent die für ihn beste Entscheidung treffen kann - mit optimaler Nutzung der verfügbaren Zuschüsse und Förderprogramme.