Die Investition in Ihre Weiterbildung lohnt sich - und wird staatlich unterstützt. Ihre Weiterbildung kann leichter zu finanzieren sein, als Sie denken: Zahlreiche Fördermöglichkeiten eröffnen attraktive finanzielle Chancen und machen den nächsten Karriereschritt überraschend greifbar. Erfahren Sie mehr darüber, was Sie unterstützen kann.
Das Förderprogramm "Kompetenz durch Weiterbildung - KdW" bietet kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) mit einer Betriebsstätte im Saarland die Möglichkeit, einen Zuschuss von 40 % zu den Weiterbildungskosten ihrer Mitarbeiter zu erhalten.
Die Anträge können ausschließlich online über die Servicestelle bei der Fitt gGmbh gestellt werden. In einem ersten Schritt erfolgt die Prüfung, ob das Unternehmen die Voraussetzungen erfüllt.
Das Festo Lernzentrum ist seit dem Jahr 2006 nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) zertifiziert und somit in der Lage Bildungsgutscheine oder Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine der Agentur für Arbeit entgegenzunehmen.
Unser praxisorientiertes Umschulungs- und Weiterbildungsangebot ist ausgerichtet an den aktuellen Anforderungen am Ausbildungs- und Arbeitsmarkt und ermöglicht Ihnen somit, eine neue berufliche Perspektive zu erlangen.
Qualifizierungschancengesetz und Qualifizierungsgeld richten sich an Beschäftigte, die als Folge des digitalen Strukturwandels Weiterbildungsbedarf haben oder in sonstiger Weise von Strukturwandel betroffen sind - und zwar unabhängig von Qualifikation, Lebensalter und Betriebsgröße.
Mit dem Aufstiegs-BAföG nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) können die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren mit 50% bezuschusst werden. Diese Förderung ist alters-, vermögens- und einkommensunabhängig. Über den Restbetrag von 50% wird ein zinsgünstiges Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) angeboten. Bei erfolgreichem Abschluss ist ein Teil-Darlehenserlass in Höhe von 50% möglich. Insgesamt könnte die Bezuschussung somit rund 75% betragen.
Das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie gewährt nach der Richtlinie zur Vergabe des Aufstiegsbonus ("Meisterbonus") vom 01. Januar 2018 (zuletzt geändert am 01.01.2026), gültig bis zum 31.12.2028, für erfolgreich abgelegte Meisterprüfungen oder gleichwertige öffentlich-rechtliche Fortbildungsprüfungen in gewerblich-technischen und kaufmännischen Berufen den Aufstiegsbonus.
Die Bildungsfreistellung, häufig auch „Bildungsurlaub“ genannt, ermöglicht es Beschäftigten, sich für eine anerkannte berufliche Weiterbildung von der Arbeit freistellen zu lassen. Sie stärkt die individuelle Qualifizierung und unterstützt lebenslanges Lernen. Da die Regelungen in den Zuständigkeitsbereich der Bundesländer fallen, unterscheiden sich Voraussetzungen, Fristen und Anerkennungsverfahren je nach Wohn- oder Arbeitsort.
Aufgabe des RZzKI ist es, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie deren Beschäftigte beim digitalen Wandel zu unterstützen, insbesondere bei der Nutzung Künstlicher Intelligenz (KI). Hierfür steht ein interdisziplinäres Projektteam bereit.
Die Aufgabe besteht in einer zielgerichteten Beratung und Qualifizierung für die digitale Transformation in den Unternehmen. Mit Hilfe von Beratungsgesprächen, interaktiven Workshops, Erlebnisparcours-KI oder Demonstratoren in physischen und virtuellen Lernfabriken oder Living Labs und vielem mehr werden KMU zur effizienten Nutzung und betriebsbezogenen Erprobung von Technologien geschult.
bietet talentierten und leistungsbereiten Fachkräften die Möglichkeit, ihre berufliche Weiterbildung finanziell zu unterstützen. Auch die Teilnehmerinnen und Teilnehmer unserer IHK-Prüfungslehrgänge und der Technikerschule können von dieser attraktiven Fördermöglichkeit profitieren.