Qualifizierungschancengesetz

Das Qualifizierungschancengesetz richtet sich an Beschäftigte, die als Folge des digitalen Strukturwandels Weiterbildungsbedarf haben oder in sonstiger Weise von Strukturwandel betroffen sind - und zwar unabhängig von Qualifikation, Lebensalter und Betriebsgröße.

Ein grundlegendes Ziel des Qualifizierungschancengesetzes ist die finanzielle Entlastung der Arbeitgeber. Deshalb werden sowohl die Weiterbildung als auch die Lohnkosten während der Weiterbildungsphase durch Zuschüsse der Bundesagentur bzw. Jobcenter gefördert.

Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber können Sie den Eingliederungszuschuss erhalten, wenn Sie offene Stellen mit Bewerberinnen oder Bewerbern besetzen, die arbeitslos oder arbeitsuchend gemeldet sind oder Bürgergeld beziehen.

Ihre Ansprechpartnerin

Kristina Wisser

Unsere Bildungsexpertin ist gelernte Kauffrau für Bürokomanagement (IHK) und hat ihren Abschluss als Landesbeste absolviert und ist inzwischen selbst Ausbilderin.

Bereits seit vielen Jahren begleitet sie die Teilnehmer unserer Umschulungsmaßnahmen und IHK-Lehrgänge erfolgreich zum Abschluss.

Durch ihre langjährige Erfahrung in der Kundenberatung und -betreuung, der Organisation der einzelnen Lehrgänge und ihren fundierten Fachkenntnissen, ist sie Ihre ideale Ansprechpartnerin in allen Fragen rund um unsere IHK-Zertifikatslehrgänge und Umschulungsmaßnahmen.